Warum Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch nicht rechtfertigen sollen müsste

Melanie Staudacher
Ich
bin weiblich, 21 Jahre alt und seit zwei Jahren in einer glücklichen Beziehung.
Familienplanung? Irgendwann vielleicht. Doch was, wenn der sprichwörtliche
Braten schon früher in der Röhre ist als geplant? Wenn die Schwangerschaft
ungewollt eintritt? Einige Frauen sehen in ihrer individuellen Lebenslage einen
Schwangerschaftsabbruch als den einzigen Ausweg. Für andere hingegen ist ein
Schwangerschaftsabbruch aus moralischen Gründen undenkbar und höchst
verwerflich. Diese Sichtweise kann ich gut nachvollziehen. Sieht man einen
Embryo bereits als einen lebendigen Menschen, kommt die Entfernung dieses Fötus
einem Mord gleich. Dennoch, ich würde abtreiben. In meinen Augen ist ein Embryo
noch kein menschliches Lebewesen und die Bedürfnisse und Wünsche der Frau
sollten absoluten Vorrang haben.
In diesem Artikel möchte ich keineswegs versuchen andere Meinungen zu ändern
oder zu verurteilen. Es geht hier lediglich um meine persönliche Meinung.
Mein Körper – meine Entscheidung, oder?
In Deutschland haben Männer und Frauen ab 18 Jahren die volle Entscheidungsfreiheit über ihren Körper. Diese Freiheit gehört zu den Grundrechten in Deutschland. Man darf sich piercen und tätowieren lassen. Alle möglichen Körperteile können vergrößert, verkleinert oder gestrafft werden. Es ist uns möglich, uns selbst gefährlichen Situationen auszusetzen, wie zum Beispiel Bungee-Jumping oder Fallschirmspringen. Wieso gelten Abtreibungen oftmals also als so verwerflich? Schließlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in meinen Augen einzig und allein die freie Entscheidung einer Frau, ihren Körper nicht mit einem anderen Lebewesen zu teilen. Wahrscheinlich ist diese Ansicht für einige Abtreibungsgegner, die den Fötus oft bereits als eigenständiges Lebewesen sehen, nicht ganz nachvollziehbar. Dennoch, egal ob Abtreibungsbefürworter oder -gegner, mit einer Schwangerschaft kommt eine ganze Menge Verantwortung auf die werdende Mutter zu.

Strampler, Stress und schlaflose Nächte
Meine
Mutter hat drei Kinder, alle geplant. Sie hat mir erzählt, dass ihre
Schwangerschaften die schönsten Zeiten ihres Lebens waren. Sie erzählte aber
auch von Wassereinlagerungen, schmerzendem Rücken, überschüssigen Pfunden nach
der Geburt und, und, und. Ein Kind kostet immer viel Energie und Geld, egal ob
gewollt oder nicht. Gerade der finanzielle Aspekt sollte meiner Meinung nach
nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem für junge Frauen, welche ungewollt
schwanger werden und noch kein eigenes Einkommen, geschweige denn eine
abgeschlossene Ausbildung oder Abschluss haben, scheint ein
Schwangerschaftsabbruch oftmals die einzige Lösung.
Ich finde, dass jede Frau das Recht haben sollte, selbst zu entscheiden, ob ein
Baby in ihre aktuelle Lebenssituation passt. Sie sollte selbstständig ihre
Lebensplanung und -ziele abwägen, ihre Moralvorstellungen und Werte, ihre
finanzielle Situation und die Partnerschaft berücksichtigen. Und dies alles,
ohne sich zu rechtfertigen und die Sorge, was die Nachbarn denken könnten.
Ein paar Fakten
Traurig aber wahr: In Deutschland gilt es als eine Straftat, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Im Paragraf 218, Absatz eins des Strafgesetzbuches steht folgendes:
„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“[1]
Puh, schwere Lektüre. Aber Moment mal. Wenn Abtreibungen illegal sind, wie kann es dann sein, dass im Jahr 2017 101.200 Frauen in Deutschland abgetrieben haben?[2]
Die Rechtslage ist wie folgt. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nur straffrei, wenn eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist:
- Beratungsregelung: Der Schwangerschaftsabbruch erfolgt in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis und die Frau hat sich vorher bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Eine Bescheinigung über dieses Beratungsgespräch muss dem Arzt bzw. der Ärztin, welche/r den Eingriff durchführt vorgelegt werden.
- Medizinische Indikation: Der Schwangerschaftsabbruch kann nach der 12-Wochen-Frist straffrei erfolgen, wenn die Schwangerschaft eine schwere Gefahr für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau darstellt.
- Kriminologische Indikation: Eine Schwangere wird nicht bestraft, wenn die Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch entstanden ist und der Eingriff innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgt. [3]
Weil es nur wenige offizielle Beratungsstellen für einen Schwangerschaftsabbruch gibt, ist diese Prozedur so kompliziert. Aber möglich. Doch auch, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und die Schwangerschaft straffrei beendet wurde, haben viele Frauen das Gefühl, sie müssten sich rechtfertigen. Ich denke, dass Frauen die komplette Entscheidungsfreiheit über ihren Körper haben sollten. Und eine Abtreibung sollte ohne komplizierte Behördengänge möglich sein. Und vor allem sollten sie sich nicht für ihre Entscheidung rechtfertigen müssen! Oftmals wird argumentiert, dass man durch den vorzeitigen Abbruch einer Schwangerschaft ein Leben beenden würde. Aber kann man einen Embryo, der nicht fähig ist, selbstständig, ohne die direkte Verbindung zu einer Frau zu existieren, als Menschen bezeichnen? Erst in der achten Schwangerschaftswoche wird der „Zellklumpen“ einem menschlichen Wesen ansatzweise ähnlich. Natürlich kann man auch einen Fötus bedingungslos lieben. Für eine 21-jährige wie mich scheint dies allerdings noch in weiter Ferne und deswegen recht unrealistisch. Denn eine Raupe ist schließlich auch noch kein Schmetterling.
Melanie Staudacher
[1] https://www.dejure.org/gesetze/StGB/218.html
[3] https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/rechtslage-und-indikationen/#c5916